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   BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B   

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https://dejure.org/2012,16869
BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B (https://dejure.org/2012,16869)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B (https://dejure.org/2012,16869)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - B 8 SO 41/12 B (https://dejure.org/2012,16869)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    Über die aufgeworfene Frage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    4 Das Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - ab.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss er mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 21.06.2012 - B 8 SO 41/12 B
    Über die aufgeworfene Frage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • SG Augsburg, 14.10.2014 - S 15 SO 36/14
    Das hierzu angestrengte Klageverfahren ist erfolglos geblieben (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19.07.2011, Az. L 8 SO 236/10 sowie Beschluss des Bundessozialgerichts vom 21.06.2012, Az. B 8 SO 41/12 B).
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